Filbingers Tochter
Kürzlich in der FAZ: Die Tochter des Marinerichters Filbinger und nachmaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg (1966-1978) habe ihm “vergeben”, der damals Todesurteile unterzeichnet hat und das so begründete: “Aber mein Vater hat die Vorwürfe, die gegen ihn wegen seiner Tätigkeit als Marinerichter erhoben wurden, sehr juristisch behandelt. Er hat Vergleiche mit der kaiserlichen Marinegerichtsbarkeit angestellt. Sein juristisches Argument war: Auf Fahnenflucht stand weltweit die Todesstrafe.”
Der F. war zu einer Zeit MP, als die Restauration und Verdrängung der Naziverbrechen in voller Blüte stand; er musste zwar wegen dieser Tätigkeit im Dritten Reich 1978 zurücktreten, hat sich aber doch lange halten können. Typisch für diese Zeit.
Typisch aber auch, wie sie sich auch privat herausredeten. Keine eigentliche Reue, sondern Ausflüchte, hier juristischer Art. Das war für diese Berufe eine gebräuchliche Technik, eine andere war die des “Befehlsnotstands”für die Entscheidungsträger, eine dritte die des Wegsehens und Verdrängens, wahrscheinlich die häufigste, weil menschlich-allzumenschliche.
Sollen wir unseren Eltern und Großeltern vergeben? Haben wir doch längst…